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Rechtsanwälte Winzek & Pillokat in Berlin

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Willkommen auf der Internetpräsenz der Rechtsanwälte Silke Winzek und Alexander-David Pillokat, Fachanwalt für Sozialrecht, in Berlin

 

Wir beraten und vertreten seit dem Jahr 2000 Mandanten in allen Lebenslagen. Die jeweiligen Schwerpunkte entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten:

 

RAin Winzek

RA Pillokat

Rechtsgebiete



Erbrecht

Erbrecht wird bearbeitet von Rechtsanwältin Silke Winzek.

Ich beschäftige mich überwiegend mit dem Erbrecht

Ich bin auf diesem Gebiet als Rechtsanwältin und als Mediatorin tätig.

Als Rechtsanwältin kann ich für Sie Testamente/Erbverträge erstellen, strittige Erbauseinandersetzungen führen, Pflichtteilsrechte geltend machen u.v.a.m.

 

Es lohnt sich aber immer zunächst darüber nachzudenken, ob die Rechtsstreitigkeit kosten- und zeitsparend mit Hilfe einer außergerichtlichen Mediation geklärt werden kann. Das hilft auch oft persönliche Beziehungen zwischen den Beteiligten zu bewahren. Auch Testamente können mit dieser Methode erstellt werden, wenn nach dem Erbfall ein Streit zwischen den Erben vermieden werden soll.

 

„Warum ein Testament machen?“


Es gibt eine Vielzahl von persönlichen Gründen, ein Testament zu erstellen. Denkbar sind unter anderem die folgenden Konstellationen:

 

Sie und ihr Ehegatte wollen sich nach dem ersten Todesfall zunächst ausschließlich gegenseitig als Erben einsetzten und die Kinder erst nach dem zweiten Todesfalle.

Nach dem Gesetz erbt der Ehegatte nur ¼ vom Nachlass. Sind die Ehegatten nach dem gesetzlichen Güterstand verheiratet (Zugewinngemeinschaft), kommt ¼ als pauschalisierter Zugewinnausgleich dazu. Sollte ihr Vermögen überwiegend aus einem selbst bewohnten Haus (Wohnung) bestehen, könnte beim Todesfall die Gefahr entstehen, dass sie dieses Haus verkaufen müssen, weil die Kinder ihr Erbteil verlangen. Das kann durch ein Testament verhindert werden.

 

Sie wollen einen gesetzlichen Erben enterben.

Eine Enterbung bedarf immer einer testamentarischen Verfügung.

 

Sie wollen ihr Vermögen jemandem hinterlassen, der nicht ihr gesetzlicher Erbe ist.

Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur Verwandte und Ehepartner. Ihr Wunsch kann nur durch die Erstellung eines Testamentes erfüllt werden.

 

Sie wollen, dass Ihre Kinder unterschiedlich erben.

Das Gesetz behandelt alle Kinder gleich. Ein Kind hat sich einen höheren Erbteil „verdient“? Diesen Wunsch können Sie nur durch ein Testament umsetzten.

 

Sie haben eine Firma und wollen sichergehen, dass die Existenz Ihres Unternehmens auch nach ihrem Tode gesichert ist.

Existiert eine Firma so findet neben dem Erbrecht auch das Gesellschaftsrecht Anwendung. Was das in Ihrem konkreten Fall bedeutet, muss konkret geprüft werden.

 

Sie haben ein umfangreichen Vermögen und wollen, dass beim Vermögensübergang möglichst wenig Steuern anfallen.

Es gibt verschiedene Modelle der Steuerreduzierung. Welches für Sie in Frage kommt, muss im Einzelfall geprüft werden.

 

Sie möchten einzelne Vermögensgegenstände (z.B. ein bestimmtes Grundstück, ein bestimmtes Schmuckstück etc.) einer bestimmten Person zukommen lassen.

Das Gesetz regelt nur die Erbfolge. Ein Erbe erlangt einen bestimmten ideellen Teil der gesamten Erbschaft. Den Verbleib einzelner Sachen regelt das Gesetz nicht. Hier kann nur per Testament die gewünschte Zuordnung erfolgen.

 

Sie möchten einen Testamentsvollstrecker einsetzten.

Bei mehreren Erben kann es zur Auseinandersetzung der Erbschaft durchaus sinnvoll sein, eine Person ihres Vertrauens mit der Auseinandersetzung zu beauftragen.

 

Sie möchten Ihr Vermögen einer Person vermachen, die sich dafür verpflichtet, Sie im Alter zu pflegen.

Es kann ein Erbvertrag aufgesetzt werden, der die genauen Modalitäten regelt.

 

Sie haben Vermögen im Ausland.

Bei Vermögen im Ausland kann beim Tod eine ausländische Rechtsordnung zur Anwendung kommen. Was das bedeutet, muss im Einzelfall geklärt werden.

 

 

Eine andere Möglichkeit, ein Testament zu erstellen, bietet das Mediationsverfahren. Hier können alle Beteiligten (potentieller Erblasser und potentielle Bedache) bei der Erstellung des Testamentes/Erbvertrages miteinbezogen werden. Diese Methode bietet die Sicherheit, dass nach dem Tode des Erblassers kein Streit zwischen den Beteiligten entsteht. Sollten Sie sich für diese Methode interessieren, finden Sie hier weitere Ausführungen.


 

Mediation

Mediation wird bearbeitet von Rechtsanwältin Silke Winzek.

Mediation ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren in dem unterstützt von einem neutralen Mediator die streitenden Parteien einen tragbaren Kompromiss für alle Beteiligten erarbeiten. Dieses Verfahren bietet Kostenersparnis, mehr Flexibilität, und Autonomität im Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren. Es ist auch zur Erstellung eines Testamentes/Erbvertrages einsetzbar, wenn die Interessen der Bedachten berücksichtigt werden sollen. So kann der Testierende bereits im Vorfeld des Erbfalles den Konflikt bei der Erbauseinandersetzung vermeiden.

Sollten in Ihrem Konflikt persönliche Beziehungen eine Rolle spielen, sollten Sie eine Mediation in Erwägung ziehen, da auf diesem Wege auch persönliche Konflikte miteinbezogen werden können.


 

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht wird bearbeitet von Rechtsanwalt Alexander-David Pillokat, Fachanwalt für Sozialrecht

Ich vertrete Mandanten im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Mandanten in Fällen von Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeit, Fragen zu Arbeitszeugnis, Tarifrecht, Urlaubsansprüche etc.. Für Unternehmen gestalte ich alle Arten von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen.

Im Sozialrecht berate und vertrete ich Mandanten in allen Fragen der Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) und im Schwerbehindertenrecht.

Ich beschäftige mich im Sozialrecht unter anderem mit dem Rentenrecht. Ich berate und vertrete Mandanten bei der Geltendmachung rentenrechtlicher Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (u.a. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente). Auch das Recht der privaten Rente (Rente aus BU-Versicherungen) bildet einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

 

Vertragsrecht

Vertragsrecht wird bearbeitet von Rechtsanwalt Alexander-David Pillokat

Ich berate und vertrete Mandanten im Bereich des Vertragsrechts. Aufgrund meiner jahrelangen Expertise im Vertragsrecht kann ich sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über bestehende Verträge hoch professionell beratend und vertretend tätig werden.

 

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht wird bearbeitet von Rechtsanwalt Alexander-David Pillokat

Ich berate und vertrete Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

 

Inkasso

Inkassomandate werden bearbeitet von Rechtsanwalt Alexander-David Pillokat

Ich berate und vertrete Mandanten in allen Fragen des Forderungseinzuges, von der außergerichtlichen Geltendmachung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Klageverfahren.